Begriffsdefinitionen
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Begriffsdefinitionen

In diesem Abschnitt werden die in diesem Handbuch in Bezug auf die Zebra-Paketabmessungslösung verwendeten Begriffe beschrieben.
Abmessungserfassung
Der Vorgang, bei dem das Messgerät auf ein Paket gerichtet wird und Längen-, Breiten- und Höhenmaße abgerufen werden.
MA-Client (mobile Abmessung)
Der MA-Client ist eine Demonstration einer geschäftsbereichsbezogenen App, die den Abmessungsdienst über die MA-API aufruft. Die App ermöglicht das Testen und Demonstrieren der Abmessungserfassung.
Geschäftsbereichsbezogene App
Eine App, die mithilfe der MA-API entwickelt wurde und an eine bestimmte geschäftliche Anforderung angepasst ist.
Abmessungsdienst
Die Software-Kombination, die die Paketabmessung durchführt. Nach dem Aufruf des Abmessungsdienstes durch eine geschäftsbereichsbezogene App wird eine Benutzeroberfläche angezeigt, die bei der gesamten Abmessungserfassung aktiv ist.
Länge
Die längere der horizontalen Abmessungen des Pakets. Sie wird in Zentimetern oder Zoll dargestellt und entspricht den Rundungsregeln für Maße und Gewichte.
Breite
Die kürzere der horizontalen Abmessungen des Pakets. Sie wird in Zentimetern oder Zoll dargestellt und entspricht den Rundungsregeln für Maße und Gewichte.
Höhe
Die vertikale Abmessung des Pakets auf der Auflagefläche. Sie wird in Zentimetern oder Zoll dargestellt und entspricht den Rundungsregeln für Maße und Gewichte.
Minimaler Begrenzungsrahmen (MBR)
Ein rechteckiges quaderförmiges Konstrukt stellt das minimale dreidimensionale Volumen dar, das vom Paket eingenommen wird.
Außerhalb des Bereichs
Bei zertifizierten Paketabmessungen liegen die Abmessungen außerhalb des Bereichs, wenn sie über oder unter dem unterstützten Bereich liegen.
Der Bereich liegt zwischen 12 und 100 cm (6 und 40 Zoll).
Place-in-Trade
Der Prozess der Inverkehrbringung des Geräts durch Überprüfung der Abmessungsleistung des Geräts anhand der Spezifikationen des Typgenehmigungszertifikats.
Weitere Informationen finden Sie in den Bestimmungen zur Inverkehrbringung und erneuten Verifizierung.
Erneute Verifizierung
Wenden Sie sich bezüglich des korrekten Verfahrens zur erneuten Verifizierung an die zuständigen Aufsichtsbehörden.