1 | Landesspezifischer Netzstecker (Wechselstrom) – der Netzstecker muss das Zertifizierungskennzeichen mindestens einer international anerkannten Prüforganisation aufweisen (siehe Figure 2). Das Gehäuse (Masse) muss zur Sicherheit und zur Minderung elektromagnetischer Störungen geerdet werden. |
2 | 3-adriges HAR-Kabel oder ein anderes für Ihr Land zugelassenes Kabel. |
3 | Steckverbinder gemäß IEC 320 – der Stecker muss das Zertifizierungskennzeichen mindestens einer international anerkannten Prüforganisation aufweisen (siehe Figure 2). |
4 | Länge ≤ 3 m (9,8 Fuß). Nennwerte: 10 A, 250 V AC. |